Die Aufnahme des Spielbetriebes setzt voraus, dass jede Spielerin und jeder Spieler die Hallenordnung ausdrücklich vollinhaltlich anerkennt.
Öffnungszeiten
Der Spielbetrieb beginnt in der Wintersaison um 15.00 Uhr und endet um 23.00 Uhr. Der Aufenthalt in der Halle ist auf 23:45 Uhr begrenzt.
Schuhe /Betreten der Plätze
Für alle Spielerinnen und Spieler besteht die Verpflichtung, die Plätze ausschließlich mit sauberen, profillosen Hallen -Tennisschuhen mit abriebfester Sohle zu betreten und den Schuhwechsel in den Umkleideräumen vorzunehmen. Das Betreten der Plätze in Straßen- oder Sportschuhen mit Profilsohle ist nicht erlaubt. Der Aufenthalt auf der Platzanlage ist ausschließlich den am Spielbetrieb teilnehmenden Spielerinnen und Spielern gestattet.
Für den Soccerplatz sind entsprechende Indoor-Soccer Schuhe für Kunstrasenplätze mit Granulat zu benutzen.
Der Badmintonplatz ist ebenfalls mit sauberen Hallen Sportschuhen mit abriebfester Sohle zu benutzen.
Bälle
Es darf nur mit Bällen auf den Tennisplätzen gespielt werden, die vorher nicht auf Asche benutzt worden sind.
Licht Türen
Auf jedem Platz befindet sich unmittelbar neben dem Eingangsvorhang der Lichtschalter, über dessen Bedienung das moderne LED-Licht einzuschalten ist. Nach Spielende ist das Licht eigenverantwortlich wieder auszuschalten.
Heizung
Pro Platz sind jeweils 2 Decken-Gas-Heizstrahler montiert, die über einen entsprechenden Schalter bei Bedarf eingeschaltet werden können. Auch die Heizungen sind umgehend und eigenverantwortlich nach Gebrauch wieder auszuschalten.
Lüftung
An den Giebelseiten befinden sich je zwei manuell zu öffnende und schließende Lüftungsklappen. Bei Verlassen der Halle bitte die Klappen unbedingt wieder schließen (Vandalismusgefahr)!
Getränke/Naturalien
Auf die Plätze darf ausschließlich Wasser mitgenommen werden. Auf keinen Fall sind Cola und sonstige Süßgetränke erlaubt. Für Verschmutzungen haften die Verursacher in vollem Umfang.
Rauchverbot
Rauchverbot besteht in sämtlichen Räumen der Tennishalle.
Hunde
Hunde müssen draußen bleiben.
Haftung
Die Nutzer der Halle nutzen die Anlage einschließlich der Parkplätze auf eigene Gefahr; für Beschädigungen an der Halleneinrichtung haftet der Verursacher.
Sommerbetrieb
Das verständliche Bedürfnis, bei schlechtem Wetter in der Halle zu spielen, setzt die Einhaltung folgender Bedingung voraus:Auf keinen Fall ist das Betreten der Halle – Eingang, Foyer, Umkleiden, WC´s – mit Tennis – Außenschuhen erlaubt. Kleinste Rückstände roter Asche führen überall zu sehr schwer zu beseitigenden Verschmutzungen. Die hieraus resultierenden Beschädigungen und Qualitätsminderungen der Böden gehen zu Lasten der Verursacher, die in jedem Einzelfall mit Hallenverbot belegt werden.Die Reservierungen/Buchungen sind nach dem gleichen Muster wie im Winter vorzunehmen. Bestehende Guthaben erleichtern die Buchung. Grundsätzlich kann nur online gebucht und per Lastschrift oder Vorauszahlung gezahlt werden.